Was macht der Gemeinderat
Den bayerischen Gemeinden wird durch die Verfassung ein hohes Maß an Verantwortung für die Entscheidungen innerhalb ihres Hoheitsgebietes übertragen. Die laufenden Angelegenheiten obliegen dem Ersten Bürgermeister und der Gemeindeverwaltung. Beschlüsse von grundsätzlicher Bedeutung treffen die gewählten Volksvertreter im Gemeinderat.