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Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Beschreibung
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Sachgebiet 1.5 - Meldewesen, Passwesen, Abfallwesen, Fundwesen
Rathaus Hörlkofen

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