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Wahlhelfer; Berufung

Wahlhelfer sind als ehrenamtliche Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen und die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse.

Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Sachgebiet 1.2 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung/Wahlen/Verkehr
Rathaus Hörlkofen

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