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Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Straßennamen und Hausnummern; Vergabe
Straßennamensschilder und Hausnummern sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Orientierung im Gemeindegebiet. Das Anbringen von Straßennamensschildern ist die Folge einer gemeindlichen Straßenbenennung.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 20.01.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Sachgebiet 3.1 - Bauverwaltung, Beitragswesen
Rathaus Hörlkofen