Sprungziele

Fundsachen im Gemeindegebiet; Fundanzeige und Verlustanzeige

Wenn Sie eine verlorene Sache finden und diese an sich nehmen, müssen Sie es dem Fundbüro melden, wenn die Sache nicht direkt dem Eigentümer zurückgegeben werden kann. Wenn Sie einen Wertgegenstand verloren haben, können Sie im Fundbüro den Verlust anzeigen.

Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Sachgebiet 1.5 - Meldewesen, Passwesen, Abfallwesen, Fundwesen
Rathaus Hörlkofen

Rathaus Hörlkofen

  • +49 8122 9759-55
  • ewo@vg-hoerlkofen.de
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

Alle Leistungen