- +49 8122 9759-55
- ordnungsamt@vg-hoerlkofen.de
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung
Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 31.03.2025
Redaktionell verantwortlich: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (siehe BayernPortal)
Sachgebiet 1.2 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung/Wahlen/Verkehr
Rathaus Hörlkofen