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Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Brandschutz; Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern bzw. einschränken.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 06.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Sachgebiet 1.2 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung/Wahlen/Verkehr
Rathaus Hörlkofen