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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Beschreibung
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Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Sachgebiet 1.5 - Meldewesen, Passwesen, Abfallwesen, Fundwesen
Rathaus Hörlkofen

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