Sprungziele

Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe

Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen.

Beschreibung
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Sachgebiet 2.3 - Steuern und Abgaben
Rathaus Hörlkofen

  • +49 8122 9759-55
  • finanzen@vg-hoerlkofen.de
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

Rathaus Hörlkofen

Alle Leistungen