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Bebauungsplan Nr. 2.15 "Hörlkofen Nord VI"- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

  • Wörth

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörth den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2.15 „Hörlkofen Nord VI" gebilligt und beschlossen, um die Schaffung von dringend benötigten, preisgünstigen Wohnraum zur Sicherung, Erhaltung und Weiterentwicklung einer aus-gewogenen Bevölkerungsstruktur in der Gemeinde, zu gewährleisten.

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörth hat in seiner Sitzung am 07.11.2022 den Entwurf des Bebau-ungsplans Nr. 2.15 „Hörlkofen Nord VI" gebilligt und beschlossen, um die Schaffung von dringend benötigten, preisgünstigen Wohnraum zur Sicherung, Erhaltung und Weiterentwicklung einer aus-gewogenen Bevölkerungsstruktur in der Gemeinde, zu gewährleisten. Um leistbaren Wohnraum 
sowohl alters-als auch familiengerecht bereitstellen zu können, ist eine verdichtete Bauweise beste-hend aus Einzel-, Reihen-und Doppelhäusern sowie Geschosswohnungsbau vorgesehen. Dafür wur-de von der Planungsgruppe Strasser GmbH ein städtebauliches Konzept erstellt, dass mit der Ge-meinde abgestimmt wurde und diesem Bebauungsplan zugrunde liegt. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den Umgriff des Grundstücks Flur-Nr. 938/1, 
1280/10 sowie Teilbereiche der öffentlichen Verkehrsflächen Flur-Nr. 929 (St 2331, Erdinger Straße), 929/1, 608 und 1225 der Gemarkung Wörth (siehe nachfolgenden Lageplan). 

Der Vorentwurf informiert über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren voraus-sichtliche Auswirkungen und liegt mit Begründung 
vom 06.12.2022 bis einschließlich 19.01.2023 
im Bauamt des Rathauses Hörlkofen, Erdinger Str. 8 a, 85457 Wörth, Zimmer-Nr. 0.09 während der allgemeinen Dienstzeiten für jedermanns Einsicht öffentlich aus und ist auch auf der gemeindlichen Internet-Seite unter woerth.info Rubrik Aktuelle Nachrichten und Bekanntmachungen hinterlegt. sowie über das zentrale Internetportal www.bauleitplanung.bayern.de zugänglich.

Bekanntmachung

Anschreiben Träger öffentlicher Belange

Vorentwurf Bebauungsplan Hörlkofen

Begründung zum Bebauungsplanentwurf

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