8. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Wörth, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Auslegung in der Zeit von 07.05.2025 - 24.06.2025
Der Gemeinderat Wörth hat in seiner Sitzung am 04.11.2024 den Aufstellungsbeschluss für die o. g. 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wörth gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 19.11.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 05.05.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Wörth den Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wörth mit Begründung sowie den Umweltbericht mit Bestandsplan in der Fassung vom 05.05.2025 gebilligt
Die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in der Zeit
vom 07.05.2025 bis einschließlich 24.06.2025.
Der Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wörth mit Begründung und Umweltbericht mit Bestandsplan (Fassung 05.05.2025) können während dieser Zeit auf der gemeindlichen Internet-Seite unter www.woerth.info, Rubrik Aktuelle Nachrichten und Bekanntmachungen eingesehen werden, zudem sind diese über das zentrale Internetportal www.bauleitplanung.bayern.de zugänglich.
Zusätzlich liegen diese Unterlagen im Bauamt des Rathauses Hörlkofen, Erdinger Str. 8 a, 85457 Wörth, Zimmer-Nr. 0.09 während der allgemeinen Dienstzeiten für jedermanns Einsicht, öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder auf anderem Weg eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wörth nicht von Bedeutung ist.
Bekanntmachung Beteiligung Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
FINAL Architekturbüro, München: Vorentwurf 8. Änderung Flächennutzungsplan, Fassung 05.05.2025
FINAL Architekturbüro, München: vorentwurf Begründung, Fassung 05.05.2025
NRT Büro Dietmar Narr, Marzling: Vorentwurf Umweltbericht nach § 2a BauGB, Fassung 05.05.2025
NRT Büro Dietmar Narr, Marzling: Bestandsplan Grundlagendaten, Stand 03/2025