Sprungziele

8. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Wörth, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB

  • Orte
  • Wörth

Auslegung in der Zeit von 07.05.2025 - 24.06.2025

Der Gemeinderat Wörth hat in seiner Sitzung am 04.11.2024 den Aufstellungsbeschluss für die o. g. 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wörth gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 19.11.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

In seiner Sitzung am 05.05.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Wörth den Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wörth mit Begründung sowie den Umweltbericht mit Bestandsplan in der Fassung vom 05.05.2025 gebilligt

Die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in der Zeit

 

vom 07.05.2025 bis einschließlich 24.06.2025.

 

Der Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wörth mit Begründung und Umweltbericht mit Bestandsplan (Fassung 05.05.2025) können während dieser Zeit auf der gemeindlichen Internet-Seite unter www.woerth.info, Rubrik Aktuelle Nachrichten und Bekanntmachungen eingesehen werden, zudem sind diese über das zentrale Internetportal www.bauleitplanung.bayern.de zugänglich.

Zusätzlich liegen diese Unterlagen im Bauamt des Rathauses Hörlkofen, Erdinger Str. 8 a, 85457 Wörth, Zimmer-Nr. 0.09 während der allgemeinen Dienstzeiten für jedermanns Einsicht, öffentlich aus.

 

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder auf anderem Weg eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschluss­fassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wörth nicht von Bedeutung ist.

Bekanntmachung Beteiligung Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB

FINAL Architekturbüro, München: Vorentwurf 8. Änderung Flächennutzungsplan, Fassung 05.05.2025

FINAL Architekturbüro, München: vorentwurf Begründung, Fassung 05.05.2025

NRT Büro Dietmar Narr, Marzling: Vorentwurf Umweltbericht nach § 2a BauGB, Fassung 05.05.2025

NRT Büro Dietmar Narr, Marzling: Bestandsplan Grundlagendaten, Stand 03/2025

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.