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Baurecht; Erlass örtlicher Bauvorschriften

Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gemeinde bzw. Stadt insbesondere die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien usw.), Werbeanlagen und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Begrünung usw.) regeln.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen

Zur Vorsprache im Bauamt ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Geschäftsleitung
Rathaus Hörlkofen

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  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
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